Rudolf Beutl OG
Transporte und Kranarbeiten
Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.
Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen kann ein Skonto von 3% abgezogen werden.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers / Werkbestellers sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 10,75% jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf
Ersatz nachgewiesener höhere Zinsen nicht beeinträchtigt.
Der Vertragspartner / Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, so weit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet,
maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen,
die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner
pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 10,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses
im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von Euro 5,- zu bezahlen.
Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht,
dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen,
unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Fenster schliessen!
|